AGB Tanzkreise Frankfurt Dancers

TanzClub „Frankfurt Dancers"
Bedingungen:

Der Tanz-Club „Frankfurt Dancers" bietet allen, die Spaß am Tanzen haben, die Möglichkeit, sich tänzerisch weiterzubilden
Der Tanz-Club „Frankfurt Dancers"" ist eine Einrichtung der „Monika Bauer Tanzstudios" in Frankfurt/Main.  Der Unterricht wird  in verschiedenen Frankfurter Stadtteilen erteilt.   

Voraussetzung  für die Aufnahme in den Club „Frankfurt Dancers" ist die vorangegangene Teilnahme an mindestens 3-5 Kursen bei Monika Bauer oder ein entsprechender Kenntnisstand. Die Aufnahme kann ohne Begründung abgelehnt werden.

Die Mitglieder erhalten:

        70 Minuten Unterricht wöchentlich mit halbjährlicher Bindung

Die Unterrichtszeiten und -Orte werden mit  den Clubmitgliedern abgesprochen.
Unterrichtsorte und -Zeiten können geändert werden, sofern dies erforderlich wird.  Die Lehrer werden von den „Monika  Bauer Tanzstudios" eingeteilt.

An Fest- und Feiertagen findet kein Unterricht statt. In den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien ist kein Unterricht. Während der großen Schulferien im Sommer findet begrenzt Unterricht statt, dort sind nur 4 Wochen statt 6 Wochen Ferien.
Das Üben mit Assistenten werden wir jedoch auch in den Ferien soweit es geht durchführen !!! Außerdem bieten wir zusätzliche durchgängig wöchentliche Unterrichtseinheiten auch in den großen Ferien an, wie Stil-Training  oder Ähnliches.
Sie sollten sich für eine Gruppe entscheiden, jedoch können Sie zum Aufholen versäumter Stunden auf andere Clubtage wechseln und zusätzlich kommen. Dies muss jedoch zeitnah geschehen siehe unten. Wir bitten Sie, dies VORHER mit uns zu besprechen.

Der Monatsbeitrag beträgt  47.-Euro  pro Person und ist bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen und wird von Monika Bauer per Lastschrift eingezogen.  Bei Barzahlung oder Dauerauftrag erhöht sicher der monatliche Beitrag um 10.--€ Verwaltungskosten.
Der Vertrag läuft über die Zeit von 6 Monaten.
Er verlängert sich automatisch um weitere 3 Monate, wenn nicht 6 Wochen zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde.  Für die Kündigung gilt der Tag des Posteingang - Poststempel oder Mail-Eingang.
Der Vertrag ist von beiden Seiten kündbar.
In Abständen von 2 Jahren wird der Beitrag den gestiegenen Kosten angeglichen, in der Regel zwischen 2.-- + 4.--€

Ein Aussetzen der Mitgliedschaft kann ausschließlich aus sehr wichtigen Gründen erfolgen, wie z.B. wirklich schwere Krankheit o.Ä. oder Auslandsaufenthalt über mehr als 3 hintereinander folgende Monate.  Bei Urlaub, kurzer Krankheit, arbeitsbedingtem Ausfall o.Ä. kann kein Aussetzen erfolgen, vor allem auch,  weil wir die Möglichkeit bieten, das Versäumte in anderen Gruppen aufzuholen.
Dies muss jedoch zeitnah geschehen, spätestens bis 2 Monate nach den versäumten Stunden, sonst verfällt der Anspruch.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie fehlen müssen und dies bitte VOR dem Ausfall der Stunden, sonst verfällt der Einhol-Anspruch.  

Die Kurse sind personengebunden und nicht übertragbar.  Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie „ausfallen" müssen.